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  • 24.01.2025 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Kriterien für die Zuordnung eines Grundstücks zu L+F-Vermögen

    | Das FG Münster (14.11.24, 3 K 2383/23 F, Abruf-Nr. 246036 ; Rev. zugelassen) hat jüngst entschieden, dass die konkrete Verwendung eines Grundstücks am erbschaftsteuerlichen Bewertungsstichtag für die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen maßgeblich ist. |