· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Negatives Erbe und betagtes Vermächtnis dürfen nicht saldiert werden
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Ein Alleinerbe, der zugleich Vermächtnisnehmer ist, darf einen positiven Erwerb aus dem Vermächtnis nicht mit einem negativen Erwerb aus der Erbschaft saldieren, sofern die Fälligkeit des Vermächtnisses durch ein ungewisses Ereignis hinausgeschoben ist. |
Sachverhalt
Der Erblasser E setzte den Kläger K als Alleinerbe ein. Der Erwerb durch Erbanfall war negativ. Darüber hinaus setzte E zugunsten mehrerer Personen, darunter auch K, Vermächtnisse aus. Die Fälligkeit des Vermächtnisses war bis zur vollständigen Veräußerung des im Nachlass befindlichen Grundbesitzes hinausgeschoben.
Das FA ging davon aus, dass der Erwerb durch Erbanfall mit 0 EUR und der positive Erwerb durch Vermächtnis anzusetzen seien. Eine Saldierung beider Erwerbe lehnte das FA ab, da von zwei selbstständigen Erwerben auszugehen sei. Nach Ansicht des K sei der negative Wert für den Erwerb durch Erbanfall mit dem Wert des Erwerbs durch Vermächtnis zu saldieren, da der Erwerb als Alleinerbe und der Erwerb als Vermächtnisnehmer trotz der unterschiedlichen Steuerentstehungszeitpunkte einen einheitlichen Erwerbsvorgang bilden.
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