· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Versicherungsleistung: In den USA gezahlte Quellensteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Eine in den USA vom Erblasser gezahlte Quellensteuer auf Versicherungsleistungen ist weder nach § 21 ErbStG noch nach dem DBA USA-Erb auf die deutsche ErbSt anzurechnen, die Quellensteuer ist aber als Nachlassverbindlichkeit abziehbar. |
Sachverhalt
Der im Inland lebende Kläger K war Begünstigter einer Lebensversicherung, die der in den USA lebende Erblasser E in den USA abgeschlossen hatte. Nach dem Tod des E im Jahr 2008 erhielt K die Versicherungssumme abzüglich einbehaltener Quellensteuer (Federal Income Tax Withheld). Der Abzug der Quellensteuer erfolgte, da in der Versicherungssumme bis dato unversteuert gebliebene Einnahmen des E enthalten waren.
K begehrte den Abzug der Quellensteuer von der inländischen ErbSt nach § 21 ErbStG. Das FA folgte dem nicht. Das FG Rheinland-Pfalz (13.11.13, 2 K 1477/12, EFG 14, 2057) wies die Klage ab. Die einbehaltene Quellensteuer sei weder als ausländische ErbSt noch als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen.
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