· Fachbeitrag · Erbschaftsteuerreformgesetz
Das neue Erbschaftsteuergesetz
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Zu dem vom Deutschen Bundestag am 24.6.16 beschlossenen Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG hat der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 21.9.16 eine Beschlussempfehlung abgegeben. Den Änderungen haben der Deutsche Bundestag am 29.9.16 und der Bundesrat am 14.10.16 zugestimmt. Im Folgenden werden die Änderungen des BewG und des ErbStG anhand zahlreicher Beispiele erläutert und erste Gestaltungshinweise gegeben. |
1. Änderung der Unternehmensbewertung (§ 203 BewG)
Das BMF hat mit Schreiben vom 4.1.16 gemäß § 203 Abs. 2 BewG den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hatte hierfür auf den 4.1.16 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 1,10 % mitgeteilt. Daraus errechnete sich für das vereinfachte Ertragswertverfahren für das Jahr 2016
- der Kapitalisierungszinssatz mit 4,5 + 1,10 = 5,6 und
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