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  • 06.05.2015 · Fachbeitrag · Familienheim

    Selbstnutzung einer Wohnung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG

    | Die besuchsweise Nutzung der vom Erben genutzten Wohnung durch den Erblasser rechtfertigt auch dann keine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG, wenn dem Erblasser eigens ein Zimmer bereitgehalten wurde (FG München 22.10.14, 4 K 2517/12, Abruf-Nr. 144423 ). |