10.05.2013 · Fachbeitrag · Familienheim
Steuerbefreiung: Erbe aus zwingend beruflichen Gründen gehindert, das Familienheim zu beziehen
| Der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen ist nicht nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerbefreit, wenn der Erwerber aus beruflichen Gründen an der Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist (FG Münster 31.1.13, 3 K 1321/11 Erb, Abruf-Nr. 130968 , Rev. eingelegt, Az. BFH II R 13/13). |
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