· Nachricht · Finanzgericht Baden-Württemberg
§ 35a EStG bei Zahlung von Pflegeleistungen
| Müssen die Abkömmlinge für die Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim Zuzahlungen leisten, können sie die Leistungen einerseits als außergewöhnliche Belastung geltend machen und andererseits eine Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer nach § 35a Abs. 2 S. 1 EStG beantragen (FG Baden-Württemberg 23.12.14, 6 K 2668/14, Abruf-Nr. 144086 ). |
- Außergewöhnliche Belastung: Es kann ein Antrag auf Abzug als allgemeine außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 S. 1 EStG gestellt werden; der Abzug wird um die zumutbare (Eigen-)Belastung gemindert, die von der Höhe der Einkünfte und vom Familienstand abhängt (§ 33 Abs. 3 EStG).
- Haushaltsnahe Dienstleistung: In Höhe von 20 % der zumutbaren (Eigen-)Belastung (maximal 4.000 EUR pro Jahr) kann eine Steueranrechnung für haushaltsnahe Pflegeleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG beantragt werden.
Quelle: ID 43289755