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  • 06.05.2015 · Fachbeitrag · Finanzgericht Baden-Württemberg

    Entmüllungskosten zählen nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten

    | Entmüllungskosten zur Nutzbarmachung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig (FG Baden-Württemberg 18.12.14, 7 K 1377/14, Abruf-Nr. 144215 ). |