27.06.2014 · Fachbeitrag · Finanzgericht Baden-Württemberg
Versorgungsanstalt für Ärzte: Sterbegeld unterliegt nicht der ESt
| Sterbegelder, die eine berufsständische Versorgungseinrichtung an den Ehegatten des verstorbenen Versicherten zahlt, sind keine Leistungen i.S. von § 22 Nr. 1 S. 3a aa EStG und unterliegen daher nicht der ESt (FG Baden-Württemberg 13.11.13, 4 K 1203/11, Abruf-Nr. 141893 ). |
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