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  • 01.07.2016 · Fachbeitrag · Finanzgericht Düsseldorf

    Sonderausgabenabzug bei Mehrfachspenden an Stiftungen

    | Eine einzelne Spende in den Vermögensstock einer Stiftung darf nur bis maximal 1 Mio. EUR über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das FG Düsseldorf hat jetzt geklärt, wie sich die Sonderausgaben berechnen, wenn jemand innerhalb des 10-Jahreszeitraums eine weitere Spende leistet. |