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  • · Fachbeitrag · Finanzgericht Köln

    Keine Gleichstellung von Geschwistern und Lebenspartnern

    | Zusammenlebenden Geschwistern stehen nicht dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu ( FG Köln 16.11.11, 9 K 3197/10, Abruf-Nr. 120231 ). |

     

    Die Ungleichbehandlung verletzt keine Grundrechte und insbesondere nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz. Denn Geschwister, die eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, sind ein Ausnahmefall. Zudem ist eine Differenzierung sachlich gerechtfertigt, da sie keine gegenseitige Unterhaltspflicht haben.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Regel verstößt auch nicht gegen den Schutz der Familie, da Geschwister nicht zur geschützten Kleinfamilie zählen.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 31 | ID 31345400