· Fachbeitrag · Finanzgericht Köln
Keine Gleichstellung von Geschwistern und Lebenspartnern
| Zusammenlebenden Geschwistern stehen nicht dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu ( FG Köln 16.11.11, 9 K 3197/10, Abruf-Nr. 120231 ). |
Die Ungleichbehandlung verletzt keine Grundrechte und insbesondere nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz. Denn Geschwister, die eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, sind ein Ausnahmefall. Zudem ist eine Differenzierung sachlich gerechtfertigt, da sie keine gegenseitige Unterhaltspflicht haben.
PRAXISHINWEIS | Die Regel verstößt auch nicht gegen den Schutz der Familie, da Geschwister nicht zur geschützten Kleinfamilie zählen. |
Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 31 | ID 31345400