01.07.2016 · Fachbeitrag · Finanzgericht Münster
Bekommt der Eigentümer nach dem Tod des Nießbrauchers dessen noch nicht berücksichtigten Erhaltungsaufwand?
| Hat der Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und wird der Nießbrauch innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, kann der Eigentümer den verbliebenen Teil der Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend machen (FG Münster 15.4.16, 4 K 422/15 E, Abruf-Nr. 186711 , Revision zugelassen). |
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