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  • 01.10.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht Münster

    Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts ausgesetzt

    | Der Steuerpflichtige wehrte sich im Wege des Einspruchs gegen den ­Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts und beantragte AdV. Die Feststellung des Grundbesitzwerts durch das Lage-FA erfolgte aufgrund einer Anfrage der Betriebsprüfungsstelle des A-FA, welches seinerseits ­einen ­Prüfungsauftrag von dem für die ErbSt/SchenkSt zuständigen B-FA ­erhielt. |