04.01.2016 · Fachbeitrag · Finanzgericht Münster
Keine Schenkung: Überhöhte Mietzahlungen werden als vGA bzw. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfasst
| Der Kläger ist Geschäftsführer einer GmbH. Seine Ehefrau ist Alleingesellschafterin. Er vermietete ein Grundstück und verschiedene Maschinen an die GmbH. Als der Betriebsprüfer feststellte, dass das Grundstück und die Maschinen zu einem überhöhten Mietpreis vermietet wurde, hat er veranlasst, dass der überhöhte Anteil als verdeckte Gewinnausschüttungen in den Körperschaftsteuerbescheiden der GmbH angesetzt wird. |
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