27.02.2014 · Fachbeitrag · Finanzgericht Münster
Kindergeldanspruch bei Pflegekindschaftsverhältnis
| Der Vater des Kindes ist in 2002 verstorben und seine Mutter lebt im Irak. Am 21.3.13 wurde die Klägerin, die Tante des Kindes, zum Vormund bestellt. Das Kind wohnt seit dem 18.9.12 bei seiner Tante in Deutschland. Sowohl die Klägerin als auch das Kind besitzen die irakische Staatsangehörigkeit. Nach Auffassung des FG steht dem 17-jährigen Kind Kindergeld zu, wenn ein familienähnliches Band besteht (FG Münster 8.1.14, 14 K 1703/13 Kg, Abruf-Nr. 140623 ). |
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