28.07.2014 · Fachbeitrag · Finanzgericht Münster
Überschuldeter Nachlass: FA muss sich wegen der ErbSt an den Erben wenden und nicht an den Insolvenzverwalter
| Die ErbSt ist eine Eigenschuld des Erben und keine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 BGB, § 325 InsO. Das FA kann die ErbSt daher nicht als Insolvenzforderung durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO geltend machen (FG Münster 30.4.14, 3 K 1915/12, Rev. BFH II R 34/14, Abruf-Nr. 142211 ). |
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