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  • 01.12.2021 · Nachricht · Fortgeltung des verfassungswidrigen Erbschaftsteuergesetzes

    BFH stellt klar: Es gilt keine Erbschaftsteuerpause!

    | Das BVerfG (17.12.14, 1 BvL 21/12, BStBl II 15, 50) hatte die Fortgeltung des verfassungswidrigen ErbStG angeordnet und den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens zum 30.6.16 eine Neuregelung zu schaffen. Die Neuregelung wurde erst am 9.11.16 mit Wirkung zum 1.7.16 verkündet. Die Regelungen des ErbStG i. d. F. 2009 betreffend den Erwerb von Privatvermögen und den Steuersatz sind laut BFH (6.5.21, II R 1/19) aber über den 30.6.16 hinaus weiter anwendbar. |