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  • 31.10.2022 · Fachbeitrag · Grundsteuer

    Feststellungserklärungen 2022: Fristverlängerung und „Fehlerteufel“ in Sachen Abrechnung

    | Für die Erhebung der neuen Grundsteuer ab 2025 müssen 36 Mio. Grundstücke in Deutschland bewertet werden. Bisher sollen der Finanzverwaltung ungefähr 1/3 der von ihr angeforderten Grundsteuererklärungen vorliegen. Dies hat die Finanzministerkonferenz am 13.10.22 veranlasst, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit von Ende Oktober bis zum 31.1.23 zu verlängern. Ob diese Fristverlängerung für die Abgabe der noch ausstehenden Grundsteuererklärungen ausreicht, dürfte bezweifelt werden, vor allem vor dem Hintergrund, dass bis Ende Oktober 2022 vielfach die einfachen Erklärungen eingereicht wurden. |