· Fachbeitrag · Inländische Grundstücke
Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb eines Übertragungsanspruchs durch Vermächtnis?
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Der durch Vermächtnis erworbene Anspruch auf Übertragung des Miteigentumsanteils an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG i. V. m. § 121 Nr. 2 BewG ‒ so der BFH in seinem Urteil vom 23.11.22. |
Sachverhalt
Die im Jahr 2013 verstorbene Erblasserin E wandte der Klägerin K ein Vermächtnis über einen Anteil an einem in Deutschland belegenen Grundstück zu. K und E hatten im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Im Jahr 2014 wurde in Erfüllung dieses Vermächtnisses der Miteigentumsanteil an dem Grundstück auf K übertragen. Nach Ansicht der K gehöre ihr vermächtnisweise erworbener Anspruch nicht zum Inlandsvermögen des § 121 Nr. 2 BewG, sodass keine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG vorläge. Welche schuldrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit inländischem Grundvermögen zur beschränkten Steuerpflicht führten, regele § 121 Nr. 7 und Nr. 9 BewG abschließend. Das Forderungsrecht auf Übertragung von Grundvermögen sei dort nicht genannt.
Das FA setzte ErbSt fest. Nicht der auf dem Vermächtnis beruhende schuldrechtliche Sachleistungsanspruch sei als Vermögensanfall anzusehen, sondern der Gegenstand, den der Erwerber durch Erfüllung dieses Anspruchs erhalte. Das FG München (10.7.19, 4 K 174/16, EFG 19, 1545) folgte dem FA, der BFH sah das aber anders.
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