28.06.2013 · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten
Ansprüche des Erben gegen den Erblasser als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar?
| Forderungen des Erben gegen den Erblasser sind nur dann als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, wenn sie den Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet haben (FG des Saarlandes 8.11.12, 1 K 1217/11, Abruf-Nr. 131942 ). |
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