· Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten
Steuerschulden des Erblassers sind Nachlassverbindlichkeiten
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
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Sachverhalt
Die Klägerin ist neben ihrer Schwester zu 1/2 Miterbin ihres verstorbenen Vaters V. Ihre Mutter M war im gleichen Jahr vorverstorben. Für das Todesjahr wurden V und M zusammen zur ESt veranlagt. Die festgesetzten Abschlusszahlungen für ESt, KiSt und SolZ machte die Klägerin hälftig als Nachlassverbindlichkeiten geltend. FA und FG (Niedersächsisches FG 23.2.11, 3 K 332/10, ErbBstg 11, 242) lehnten dies ab, da die ESt des Todesjahres des V an dessen Todestag noch nicht entstanden war.
Entscheidungsgründe
Die auf die Klägerin entfallenden Abschlusszahlungen für ESt, KiSt und SolZ sind, soweit sie V betreffen, als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Soweit die Abschlusszahlungen M betreffen, sind sie als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn V Alleinerbe der vorverstorbenen M war, was vom FG noch zu ermitteln ist. Ist dagegen V nicht Alleinerbe der M geworden, sind die Abschlusszahlungen nur insoweit abzugsfähig, als sie auf V entfallen.
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