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  • · Fachbeitrag · Oberfinanzdirektion Frankfurt

    Erbschaft: Über diese Informationsquellen verfügt das Finanzamt

    | Das Erbschaftsteuerfinanzamt informiert in bestimmten Fällen das Einkommensteuerfinanzamt. Die Details regelt eine Verfügung der OFD Frankfurt (13.8.12, S 3715 A - 2 - St 119, Abruf-Nr. 130097 ). |

     

    Das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt muss das Einkommensteuerfinanzamt informieren muss, wenn

    • der Reinwert des Nachlasses mehr als 250.000 EUR beträgt oder
    • das Kapitalvermögen über 50.000 EUR liegt.

     

    Im Fokus dieser umgekehrten Informationspflicht steht dabei, ob Zinsen versteuert wurden und ob das vererbte Vermögen des Erblassers womöglich aus nicht erklärten Einnahmen stammt.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 30 | ID 37745270