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  • 31.10.2023 · Nachricht · Pflichtteilsverzicht

    Zinseinkünfte aus einer zinsfrei gestundeten Forderung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

    | Das FG Hessen (20.12.22, 5 K 1615/20, Abruf-Nr. 235927 ; Rev. BFH: VIII R 6/23) hatte einen Fall zu beurteilen, bei dem die Besteuerung von Zinseinkünften aus einer zinsfrei gestundeten Forderung, die im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge gegen Verzicht auf Pflichtteilsansprüche an die Klägerin abgetreten wurde, streitig war. Das FG entschied, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auch aus zinsfrei gestundeten, erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werdenden Raten eines Kaufpreises resultieren können (hier: in Gestalt eines Abfindungsbetrags bzw. eines Gleichstellungsgeldes). |