· Fachbeitrag · Privates Veräußerungsgeschäft
Führt die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs zu Einkünften i. S. v. § 23 EStG?
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Der entgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht ist keine Veräußerung, sondern ein veräußerungsähnlicher Vorgang, der nicht unter § 23 EStG fällt. Dies hat das FG Münster in seinem Urteil vom 12.12.23 klargestellt und damit im Streitfall steuerzahlerfreundlich entschieden. |
Sachverhalt
Die Klägerin K erhielt im Jahr 2008 im Wege des Vermächtnisses ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück. Ab dem Jahr 2012 vermietete K das Grundstück an eine KG, deren Komplementärin sie war. Die Mieteinnahmen waren von 2012 bis 2018 Sonderbetriebseinnahmen der K. Im Jahr 2018 schied K aus der KG aus, das Nießbrauchsrecht wurde mit Beendigung der Mitunternehmerstellung der K in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des FA zu einem Wert von 0 EUR in das Privatvermögen der K überführt. K erzielte sodann Mieteinnahmen gemäß § 21 EStG. Im Jahr 2019 verzichtete K gegen eine Entschädigung auf ihr Nießbrauchsrecht.
Nach Ansicht des FA habe die Ablösung des Nießbrauchs zu Einkünften i. S. v. § 23 EStG geführt. Anschaffungszeitpunkt sei der Zeitpunkt der Entnahme des Nießbrauchsrechts aus dem Sonderbetriebsvermögen der K im Jahr 2018. Der entgeltliche Verzicht im Jahr 2019 sei damit innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist erfolgt. Nach Ansicht der K liege weder ein Anschaffungsvorgang noch ein Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 EStG vor. Das Nießbrauchsrecht sei kein Wirtschaftsgut, sondern ein persönliches Recht, das weder übertragbar sei noch vererbt werden könne.
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