06.05.2015 · Fachbeitrag · Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
Anwalts- und Gerichtskosten aus einem Pflichtteilsstreit keine außergewöhnliche Belastung – Kehrtwende in der..
| Die Klägerin K hatte Prozess- und Anwaltskosten in einer Erbsache von insgesamt 5.812 EUR als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Das FA hatte die Kosten nicht anerkannt. In der Begründung der Klage verwies K auf das BFH-Urteil vom 12.5.11 (VI R 42/10, BStBl II 11, 1015): Danach ist der Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen möglich, wenn die Prozessführung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. |
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