· Fachbeitrag · Stiftung
Zuwendung einer Schweizer Familienstiftung an eine natürliche Person in Deutschland
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Die Zuwendung einer Schweizer Familienstiftung an eine natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland unterliegt der Schenkungsteuer ( FG Baden-Württemberg 22.4.15, 7 K 2471/12, Abruf-Nr. 146263 ). |
Sachverhalt
Die Klägerin K ist eine Familienstiftung Schweizerischen Rechts mit Sitz in der Schweiz und soll Angehörige der Familie Y einmalig in jugendlichen Jahren finanziell unterstützen. Im Jahr 2011 wandte K einem 29 Jahre alten, ledigen und kinderlosen Nachkommen N der Familie Y einen Geldbetrag zu.
Das FA unterwarf die Zuwendung der K an N der SchenkSt und berief sich auf § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 HS. 2 ErbStG (Erwerb durch N als Zwischenberechtigter während des Bestehens einer ausländischen Vermögensmasse). Nach Ansicht der K gelte § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 HS. 2 ErbStG nicht für eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete ausländische Stiftung. Auch § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sei nicht einschlägig, da die Zuwendung satzungsgemäß gewesen sei.
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