28.07.2023 · Nachricht · Verfahrensrecht
Beendigung der Anlaufhemmung durch Anzeige einer Schenkung
| Nach einem Urteil des FG Münster (24.11.022, 3 K 3384/20 Erb, Abruf-Nr. 234422 , Rev. BFH: II R 1/23) endet die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO auch dann erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die angeforderte Schenkungsteuererklärung eingereicht wurde, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung, wenn die Schenkung dem Finanzamt früher angezeigt wurde. |
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