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  • 19.03.2020 · Nachricht · Verfahrensrecht

    Steuerhinterziehung des Erblassers: Welche Folgen hat es, wenn der Erbe seiner Berichtigungspflicht nicht nachkommt?

    | Bereits mit Urteil vom 29.8.17 (VIII R 32/15) hatte der BFH klargestellt, dass der Erbe sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers eintritt und ihn als Gesamtrechtsnachfolger insoweit auch die Berichtigungspflicht nach § 153 AO trifft. Wird er innerhalb der aufgrund einer Steuerhinterziehung des Erblassers verlängerten Festsetzungsfrist nicht tätig, so begeht er eine eigenständige Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Und hier kommt die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 7 AO ins Spiel. |