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  • 27.02.2013 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Betriebsaufspaltung: Schenkung von GmbH-Anteilen

    | Bei einer Betriebsaufspaltung sind Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft notwendiges Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens. Die unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen ist als Entnahme aus dem Betriebsvermögen zu werten, die mit dem Teilwert anzusetzen ist (FG Nürnberg 8.5.12, 1 K 1303/10, NZB BFH X B1284/12, Abruf-Nr. 130622 ). |