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  • 25.11.2024 · Nachricht · Vorweggenommene Erbfolge

    Zahlungen für die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an Gesellschaftsanteilen keine steuerbaren Einkünfte

    | Der Nießbrauch an GmbH-Anteilen ist im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge eine beliebte Gestaltungsform, um den Wert der zu übertragenden Anteile zu mindern und dem Übergeber weiterhin Liquidität zukommen zu lassen. Das FG Köln (29.2.24, 7 K 95/23; Rev. BFH IX R 14/24, Abruf-Nr. 245014 ) hatte jüngst zu klären, ob Zahlungen für die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an Gesellschaftsanteilen in Form eines Verzichts als steuerbare Einkünfte anzusehen sind – und hat dies ausdrücklich verneint. |