01.07.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeit
Leistet der Erbe an den Pflichtteilsberechtigten aufgrund einer Vereinbarung über den Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch nur einen Teil desselben, kann der Erbe nur den tatsächlich geleisteten Abfindungsbetrag als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abziehen (FG Baden-Württemberg 1.10.14, 7 K 1520/11, Abruf-Nr. 144787 ).
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01.07.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschein
Hat das Grundbuchamt tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers und damit an der Wirksamkeit der Erbeinsetzung in einer letztwilligen Verfügung, kann es trotz Vorliegens einer notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung die Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung verlangen (OLG Hamm 1.8.14, 15 W 427/13, Abruf-Nr. 144789 ).
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01.07.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Der Kläger K hatte einer in Spanien als gemeinnützig anerkannten Stiftung einen Geldbetrag gespendet, den er als Sonderausgabe gemäß § 10b EStG geltend machte. FA und FG lehnten dies ab, weil der Kläger nicht nachgewiesen habe, dass die Voraussetzungen für den Spendenabzug erfüllt seien. Der BFH (21.1.15, X R 7/13, Abruf-Nr. 176696 ) schloss sich dieser Sicht an.
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01.07.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Beim Abschluss von Lebensversicherungsverträgen ist zu überlegen, wer Versicherungsnehmer und wessen Leben versichert werden soll. Darüber hinaus stellt sich aber auch die Frage, welche erbschaftsteuerlichen Folgen mit der Zahlung der Prämien verbunden sind. Der BFH (18.9.13, II R 29/11, ErbBstg 14, 64) hatte sich kürzlich mit dieser Thematik befasst und ist von dem hierzu ergangenen Urteil der Vorinstanz (FG Düsseldorf 23.3.11, 4 K 2354/08 Erb, siehe Brüggemann, ErbBstg 12, 138 ff.) ...
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01.07.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht München
Nach dem Motiv des Gesetzgebers dient § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG dem Schutz des gemeinsamen familiären Lebensraums. Das Familiengebrauchsvermögen soll krisenfest erhalten werden. Den in Hausgemeinschaft mit den Eltern lebenden Kindern oder auch den Kindern, die unverzüglich nach dem Erwerb das Familienheim selbst zu Wohnzwecken nutzen, soll erspart werden, zur Tilgung der ErbSt das ererbte Familienheim veräußern zu müssen (BT-Drucks. 16/11107). Die Steuervergünstigung ist somit an den ...
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01.07.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Insolvenz
Entsteht die ErbSt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erben, ist ein gegenüber dem Insolvenzverwalter erlassener ErbSt-Bescheid unwirksam. Das FA muss die ErbSt zur Tabelle anmelden und kann die Steuer nicht als Masseforderung geltend machen (FG Düsseldorf 18.3.15, 4 K 3087/14 Erb, Abruf-Nr. 144786 , Revision zugelassen).
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01.07.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzministerium
Auf der Basis des Eckpunktepapiers ist nun der Referentenentwurf zur Anpassung des ErbStG (im Folgenden ErbStG-E) mit Datum vom 1.6.15 veröffentlicht worden. Danach sollen §§ 13a, 13b ErbStG in ihrer Grundstruktur erhalten bleiben, aber an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG angepasst werden. Änderungen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sind nicht ausgeschlossen und im Hinblick auf die Komplexität der Regelungen nicht unwahrscheinlich. Nachfolgend werden die geplanten ...
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29.06.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesfinanzministerium
Das BMF hat am 2.6.15 den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ veröffentlicht.
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23.06.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Pressemitteilung
Ein Alleinerbe erhält keine Erbschaftsteuerbefreiung bezüglich eines Wohnungs-Miteigentumsanteils, wenn er die Wohnung nach dem Erbfall nicht selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt, sondern den vom Vater geerbten Wohnungs-Miteigentumsanteil unentgeltlich an die dort weiterhin wohnende Mutter überlässt. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (FG Hessen 24.3.15, 1 K 118/15).
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02.06.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Pressemitteilung
Mit Urteil vom 16.4.15 (4 K 1380/13) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber getauscht haben, für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen müssen.
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