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  • · Fachbeitrag · Bedarfsbewertung

    Wert durfte nicht gemindert werden, Reparaturstau nicht mit Reparaturkosten gleichzusetzen

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Ein Verkehrswertgutachten ist nicht plausibel, wenn es die Wertminderung wegen eines Reparaturstaus mit den Kosten der Schadensbeseitigung gleichsetzt - so das FG Berlin-Brandenburg. |

     

    Sachverhalt

    Im Rahmen der Bedarfswertermittlung eines Mehrfamilienhauses (Baujahr 1900, 24 Wohneinheiten) legte der Kläger dem FA ein Sachverständigengutachten vor, das den Verkehrswert ausgehend vom Ertragswert abzüglich eines pauschalen Abzugs für Reparaturstau in Höhe des voraussichtlichen Investitionsbedarfs ermittelte. Das FA hält das Gutachten für nicht plausibel, weil die Instandsetzungskosten pauschal geschätzt wurden.

     

    Entscheidungsgründe

    Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg ist die Klage unbegründet (FG Berlin-Brandenburg 10.6.15, 3 K 3248/11, Abruf-Nr. 185528, Revision eingelegt, BFH II R 40/15).