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  • 09.05.2016 · Urteilsbesprechung · Bundesgerichtshof

    Testamentsvollstrecker hat Miteigentumsanteil an sich selbst verkauft, Grundbuch verweigert Eigentumsumschreibung

    | Der Wert eines hälftigen Miteigentums an einem Grundstück bemisst sich grundsätzlich nach dem hälftigen Wert des Gesamtgrundstücks. Ein Wertabschlag ist zumindest dann nicht veranlasst, wenn der andere Miteigentumsanteil bereits dem Erwerber gehört. |