27.02.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksübertragung
Für unbekannte Nacherben ist ein Pfleger zu bestellen (§ 1913 BGB). Der Pfleger muss einer Löschung des im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks zustimmen (OLG München 13.1.14, 34 Wx 166/13, Abruf-Nr. 140587 ).
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlasspflegschaft
Der Aufgabenkreis eines nach § 1961 BGB zu bestellenden Nachlasspflegers muss nicht auf die Vertretung der unbekannten Erben in Gerichtsverfahren beschränkt werden (OLG München 18.12.13, 31 Wx 490/13, Abruf-Nr. 140584 ).
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemeinschaftliches Testament
1. Ein Vermächtnis liegt vor, wenn nach dem Willen des Erblassers der Begünstigte einen Vermögensvorteil gegenüber den übrigen Miterben erhalten soll. Nur wenn ein solcher Begünstigungswille fehlt, handelt es sich um eine bloße Teilungsanordnung. 2. Dass der durch Berliner Testament gebundene Erblasser den mit einem Vermächtnis bedachten und zugleich mit Vermächtnissen beschwerten Erben in einer späteren testamentarischen Anordnung ergänzend beschwert (hier: mit einem Wohnrecht ...
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Erhält ein Ehegatte vereinbarungsgemäß einen Teil des Einmalbeitrags, den er für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung gezahlt hatte, von dem Versicherungsunternehmen erstattet, weil der andere Ehegatte verstorben ist, bevor die geleisteten Rentenzahlungen die Höhe des Einmalbeitrags erreicht haben, unterliegt der Erstattungsbetrag nicht der ErbSt (BFH 18.9.13, II R 29/11, Abruf-Nr. 140582 ).
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Lebensversicherung
Der Erwerb eines Anspruchs aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Erblassers mit dessen Einverständnis abgeschlossenen Direktversicherung unterliegt der ErbSt, wenn der Bezugsberechtigte nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers erfüllt (BFH 18.12.13, II R 55/12, Abruf-Nr. 140399 ).
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
1. Die Gesamtplanrechtsprechung des BFH findet keine Anwendung, wenn sich der Steuerpflichtige bewusst für die Übertragung von Wirtschaftsgütern in Einzelakten entscheidet und sich diese Schritte zur Erreichung des „Gesamtziels“ als notwendig erweisen, auch wenn dem Ganzen ein vorab erstelltes Konzept zugrunde liegt und die Übertragungen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zueinander erfolgen. 2. Sieht ein vorab erstelltes Konzept vor, dass Teile des vereinbarten Kaufpreises oder der ...
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht Düsseldorf
Seine Erbenstellung aufgrund eines nicht auffindbaren privatschriftlichen Testaments kann der Erbe nicht dadurch beweisen, dass ein Zeuge bestätigt, der Erblasser habe mehrfach auf Familienfeiern und ähnlichen Anlässen erklärt, dass er ein handschriftliches Testament aufgesetzt habe und bei sich zu Hause aufbewahre (OLG Düsseldorf 16.8.13, 3 Wx 134/13, Abruf-Nr. 140252 ). |
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Hessisches Finanzgericht
Zahlt ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheids für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nach, kann er diese als Sonderausgaben geltend machen.
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht Münster
Der Vater des Kindes ist in 2002 verstorben und seine Mutter lebt im Irak. Am 21.3.13 wurde die Klägerin, die Tante des Kindes, zum Vormund bestellt. Das Kind wohnt seit dem 18.9.12 bei seiner Tante in Deutschland. Sowohl die Klägerin als auch das Kind besitzen die irakische Staatsangehörigkeit. Nach Auffassung des FG steht dem 17-jährigen Kind Kindergeld zu, wenn ein familienähnliches Band besteht (FG Münster 8.1.14, 14 K 1703/13 Kg, Abruf-Nr. 140623 ).
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27.02.2014 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Brandenburgisches Oberlandesgericht
Testierunfähig ist, wer wegen krankhafter Störungen der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 2229 Abs. 4 BGB).
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