19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Der testamentarischen Regelung, dass durch die Anordnung der Nacherbfolge sichergestellt werden soll, dass der Nachlass möglichst unabhängig von etwaigen Verbindlichkeiten, die auf den Vorerben zukommen könnten, erhalten bleibt, kann ein der Anwendung von § 2107 BGB entgegenstehender Erblasserwille zu entnehmen sein. Dem steht nicht entgegen, dass das Testament notariell errichtet und § 2107 BGB dort nicht ausdrücklich angesprochen ist (OLG Nürnberg 22.10.12, 14 W 31/12, Abruf-Nr. 123534 ...
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Banken
Die zwischen dem Gläubiger einer Spareinlage und dem Kreditinstitut getroffene Vereinbarung, dass die Rechte aus der Spareinlage mit dem Tode des Gläubigers auf einen Dritten übergehen, kann grundsätzlich auch dann, wenn diese Vereinbarung als unwiderruflich bezeichnet ist und der Dritte sie mitunterzeichnet hat, ohne Beteiligung des Dritten durch eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Kreditinstitut aufgehoben werden (OLG Saarbrücken 13.9.12, 8 U 581/10 - 162, Abruf-Nr. 123802 ...
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Berliner Testament
Der für den Fall erneuter Heirat zum auflösend bedingten Voll- und aufschiebend bedingten Vorerben eingesetzte Ehegatte ist in der Verfügung über das geerbte Vermögen nur im Falle dieser Heirat und auch nur von diesem Zeitpunkt an wie ein Vorerbe beschränkt (a.A. Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2269 Rn. 18 m.w.N.). Für den Umfang der Beschränkungen gibt es bei nur bedingter Vorerbschaft keine zwingenden gesetzlichen Regeln. Er richtet sich allein nach den Bestimmungen, welche der ...
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Die Höhe der beim Pflegefreibetrag zu berücksichtigenden Pflegeleistungen kann entsprechend den Sätzen der Pflegeversicherung (§ 36 SGB XI) berechnet werden (Niedersächsisches FG 20.4.12, 3 K 229/11, Abruf-Nr. 122883 , Revision eingelegt, Az. BFH II R 22/12).
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbrecht International
Ein auf ausländischem Recht (hier: Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht) beruhender Erwerb von Todes wegen kann der inländischen ErbSt unterliegen (BFH 4.7.12, II R 38/10, Abruf-Nr. 122832 ).
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Einkommensteuer
Leistungen, die als Abfindung für einen Erbteilsverzicht und Pflichtteilsverzicht in Form einer Rente durch den Vermögensübergeber oder dessen Erben geleistet werden, sind keine Sonderausgaben (FG Münster 14.2.12, 1 K 2319/09 E, Abruf-Nr. 123797 , Revision eingelegt).
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gesellschaftsrecht
Eine niedrig bemessene Geschäftsführervergütung des Komplementärs einer KG führt nicht zu einer schenkungssteuerpflichtigen Zuwendung des Komplementärs an die anderen Gesellschafter der KG (Niedersächsisches FG 16.10.12, 3 K 251/12, Abruf-Nr. 123798 ).
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Einkommensteuer
Nach § 6 Abs. 3 S. 1 HS. 1 EStG in seiner seit dem Veranlagungszeitraum 2001 gültigen Fassung scheidet die Aufdeckung der stillen Reserven im unentgeltlich übertragenen Mitunternehmeranteil auch dann aus, wenn ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück des Sonderbetriebsvermögens vorher bzw. zeitgleich zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 EStG übertragen worden ist (BFH 2.8.12, IV R 41/11, Abruf-Nr. 123162 ).
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Bei der Einziehung einer Forderung aus einem Mietverhältnis über einen Nachlassgegenstand handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen der laufenden Verwaltung, für die die erleichterten Voraussetzungen des § 2038 BGB vorrangig Anwendung finden. Sie bedarf daher nicht des gemeinschaftlichen Handelns der Miterben, sondern kann von den Miterben mit Mehrheit beschlossen werden (BGH 19.9.12, XII ZR 151/10, Abruf-Nr. 123481).
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19.12.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Die Regelung in einem notariellen Testament, dass der Notar die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen soll (§ 2198 Abs. 1 S. 1 BGB), ist wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars gemäß § 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam.
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