· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Umwandlung und Umstrukturierung von Betriebsvermögen und Behaltensregelung
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Wer eine Steuerverschonung für gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG begünstigte Einzelunternehmen oder Anteile an Personengesellschaften erhält, muss die Behaltensregelung von fünf oder sieben Jahren gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG einhalten. Die Frage, ob ein Verstoß gegen die Behaltensregelung vorliegt und eine Nachversteuerung auslöst, kann bei der Umwandlung und Umstrukturierung von Betriebsvermögen auf erhebliche Abgrenzungsprobleme stoßen. |
1. Die gesetzlich geregelten Fälle
Neben den in § 13a Abs. 5 Nr. 1 S. 1 ErbStG geregelten Fällen der Veräußerung und Aufgabe eines Gewerbebetriebs, kommt als Verstoß nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 S. 2 ErbStG auch in Betracht, dass
- eine wesentliche Betriebsgrundlage eines Gewerbebetriebs veräußert oder in das Privatvermögen überführt oder anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt wird,
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