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  • 08.11.2013 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Düsseldorf

    Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments nur in Zweifelsfällen geboten

    | Die Begründetheit des Erbscheinantrags hängt allein davon ab, ob die Unterschrift der Ehefrau unter dem handschriftlichen Schriftstück authentisch ist. Dass sich das Nachlassgericht von dieser Authentizität ohne Einholung eines Schriftvergleichsgutachtens überzeugt hat, ist nicht zu beanstanden. |