08.11.2013 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Düsseldorf
Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments nur in Zweifelsfällen geboten
| Die Begründetheit des Erbscheinantrags hängt allein davon ab, ob die Unterschrift der Ehefrau unter dem handschriftlichen Schriftstück authentisch ist. Dass sich das Nachlassgericht von dieser Authentizität ohne Einholung eines Schriftvergleichsgutachtens überzeugt hat, ist nicht zu beanstanden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig