04.02.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreform
Zum begünstigten Betriebsvermögen gehört gemäß § 13a Abs. 1 ErbStG i.V. mit § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG auch ein Anteil - bzw. ein Anteil eines Anteils - an einer Gesellschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG oder § 18 Abs. 4 EStG. Damit fallen nach dem eindeutigen Wortlaut des § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, der dem Wortlaut des § 13a Abs. 1 Nr. 1 ErbStG a.F. entspricht, unter den Verschonungsabschlag auch a) gewerblich tätige Personengesellschaften (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und ...
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04.02.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Auslandsvermögen
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht knüpft - ähnlich der ESt - im Falle der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 ErbStG) an den „Weltvermögensanfall“ an mit der Folge der Doppelbesteuerung dadurch, dass Staaten, die den Teil des „Weltvermögens“, der auf ihrem Gebiet belegen ist, als ihr Inlandsvermögen der Besteuerung unterwerfen. Sofern keine Doppelbesteuerungsabkommen einschlägig sind, trifft § 21 ErbStG eine unilaterale Regelung zur Vermeidung bzw. Abmilderung der ...
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04.02.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreform
Dem vom Bundestag beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 18.12.09 zugestimmt. Verabschiedet worden sind auch Änderungen des ErbStG, die aufgrund der Empfehlungen des Finanzausschusses gegenüber dem Gesetzentwurf noch kleinere Änderungen erfahren haben. Die geänderten Regelungen treten teilweise mit Wirkung zum 1.1.10, teilweise aber auch rückwirkend zum 1.1.09 in Kraft. Maßgeblich für den zeitlichen Anwendungsbereich ist der Zeitpunkt der ...
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04.02.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreform
Nach dem seit dem 1.1.09 geltenden Erbschaftsteuerreformgesetz ist Betriebsvermögen weiterhin gegenüber anderen Vermögensgegenständen begünstigt, sofern das Betriebsvermögen nicht zu mehr als 50 % (Regelverschonung) bzw. nicht zu mehr als 10 % (Optionsmodell) aus Verwaltungsvermögen besteht. Darüber hinaus fällt junges Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb weniger als zwei Jahre zuzurechnen ist, insgesamt nicht in die Vergünstigung.
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04.02.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · GmbH & Co. KG
Der Testamentsvollstrecker musste die vorerbschaftliche Zahlung aus dem „Reingewinn“ eines Unternehmens verweigern, da die gesellschaftsrechtliche Tilgungsverpflichtung Vorrang hatte (OLG München 2.9.09, 20 U 2151/09).
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04.02.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreform
Durch das ErbStRG 2009 wurde § 5 Abs. 1 S. 5 ErbStG dahingehend geändert, dass bei der Umrechnung der fiktiven Ausgleichsforderung in den steuerfreien Betrag auf den Steuerwert des Endvermögens und nicht mehr auf den Steuerwert des Nachlasses abzustellen ist. Ein Erlass der Finanzverwaltung Baden Württemberg vom 26.2.09 (DStR 09, 802) gibt Anlass, sich mit der Berechnung des steuerfreien Zugewinns im neuen Recht zu befassen.
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04.02.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Übernimmt eine mittelbar zum Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung gehörende GmbH im Zuge einer Kapitalerhöhung bei einer anderen Gesellschaft den neuen Geschäftsanteil zu einer Einlage weit unter Wert, liegen darin keine freigebigen Zuwendungen an die Begünstigten der Stiftung (BFH 9.7.09, II R 47/07).
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04.02.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertungsgesetz
Ist der Grundbesitzwert eines bebauten Grundstücks gemäß § 12 Abs. 3 ErbStG in Verbindung mit § 146 Abs. 6 BewG, § 145 Abs. 3 BewG mit dem Wert des Grund und Bodens als unbebautes Grundstück (Mindestwert) festgestellt worden, ist dieser Wert bei der ErbSt-Festsetzung nicht deshalb zu ermäßigen, weil der Erbe in der begründeten Erwartung des Erbes in das Gebäude investiert hat (Hessisches FG 18.5.09, 1 K 1366 1367/07, 1 K 1366/07, 1 K 1367/07, rkr.).
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04.02.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nießbrauch
Grundschuldverbindlichkeiten sind trotz Schuldbeitritts des Beschenkten nicht vom Schenkungserwerb abzuziehen, solange der schenkende Nießbraucher sich zur Verzinsung und Tilgung verpflichtet oder diese tatsächlich leistet (FG Hamburg 5.3.09, 3 K 210/08).
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04.02.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreform
Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (BGBl I 09, 3950) haben sich die Tarife für unentgeltliche Erwerbe nach dem 31.12.09 erneut geändert, allerdings nur in der Steuerklasse II. Das FinMin Baden-Württemberg (18.1.09, 3 - 3825 / 2) hat die neuen Grenzwertetabellen zur Anwendung des Härtefallausgleichs bekannt gegeben.
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