01.07.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Anerkennen und beachten der Belastete und der Begünstigte den Willen des Erblassers und führen sie dessen formunwirksam angeordnetes Verschaffungsvermächtnis aus, entsteht die ErbSt nicht - auch nicht rückwirkend - mit dem Tod des Erblassers, sondern erst mit der Erfüllung des Vermächtnisses (BFH 28.3.07, II R 25/05, Abruf-Nr.
071841
).
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Kommanditgesellschaft
Der Inhaber hat sein einzelkaufmännisches Unternehmen an seine beiden Kinder vererbt, mit der Auflage, das Unternehmen in eine neu zu gründende Kommanditgesellschaft einzubringen. Im Gesellschaftsvertrag sollte dem einen Kind (Sohn) - auch im Falle einer an keine Gründe geknüpften Eigenkündigung - das Recht zur Übernahme des Geschäftsbetriebs einräumt werden. Das damit verbundene freie Hinauskündigungsrecht ist sachlich gerechtfertigt, weil es auf der Testierfreiheit des Erblassers ...
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · StraBEG
Bei der Besteuerung eines Erwerbs, für den die Steuer nach dem 31.12.02 entstanden ist, ist als früherer Erwerb i.S. des § 14 Abs. 1 ErbStG auch ein solcher zu berücksichtigen, für den der Erwerber aufgrund einer strafbefreienden Erklärung und Zahlung des Abgeltungsbetrags Strafbefreiung gemäß § 1 Abs. 1 und 5 StraBEG wegen verkürzter Erbschaft- oder Schenkungsteuer erlangt hat (BFH 12.10.06, II R 40/05, NV, Abruf-Nr.
071798
).
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01.07.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Spenden
Außerordentliche Leistungen an einen Sportverein unterliegen als freigebige Zuwendungen der Schenkungsteuer, soweit ihnen keine Gegenleistung des Vereins gegenübersteht. Das Recht des Zuwendenden, auf die Zusammensetzung einer Vereinsmannschaft Einfluss nehmen zu können, ist noch keine Gegenleistung des Vereins im schenkungsteuerrechtlichen Sinne (BFH 15.3.07, II R 5/04, Abruf-Nr.
071468
).
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01.05.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteil
Durch eine Pflichtteilsanrechnung kann der Erblasser zwar nicht die gesetzlich vorgesehenen Zahlungen an Pflichtteilsberechtigte vermeiden. Er kann aber seine Erben wesentlich dadurch entlasten, dass er diese Zahlungen bereits zu Lebzeiten vornimmt. Dadurch reduziert sich die Pflichtteils- und die daraus resultierende Liquiditätsbelastung der Erben im Erbfall auf die Differenz zwischen dem Wert des lebzeitig empfangenen Vermögenswertes und dem Pflichtteilsanspruch.
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01.05.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Kommanditgesellschaft
Die Regelung eines Gesellschaftsvertrags einer KG zur Verwaltung von Familienvermögen, wonach der angeheiratete Gesellschafter bei Scheidung seinen vom ehemaligen Ehegatten ohne Gegenleistung zugewandten Gesellschaftsanteil nach dessen Wahl unentgeltlich diesem oder den zu dessen Stamm gehörigen Kindern zu übertragen habe, ist wirksam (OLG Karlsruhe 12.10.06, 9 U34/06, nicht rkr., Az. BGH: II ZR 255/06, Abruf-Nr.
071384
).
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01.05.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Verkehrswertgutachten
Bei der Schenkung von Grundstücken unter Nießbrauchsvorbehalt kann sich die Prüfung als nützlich erweisen, ob ein Verkehrswertgutachten nicht zu einer günstigeren Besteuerung führt als die herkömmliche Berechnung der Schenkungsteuer für Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt. Die Kosten eines Verkehrswertgutachtens werden durch die günstigeren Ergebnisse bei der Besteuerung oftmals bei Weitem aufgehoben. Streit mit dem FA dürfte es hinsichtlich der Berechnungsmethode nicht geben, ...
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01.05.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
Im März 2007 ist der Referentenentwurf zur Reform des Erbrechts an die zuständigen Ressorts versandt worden. Ziel des Entwurfes ist es, das Pflichtteilsrecht zu modernisieren und dem Erblasser mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung seines letzten Willens zu geben. Der Referentenentwurf, der wohl erst im nächsten Jahr in geltendes Recht umgesetzt wird, sieht Neuregelungen in vier großen Bereichen vor.
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01.05.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Ein klassischer Fall der vorweggenommenen Erbfolge, nämlich die anteilige Übertragung eines Mitunternehmeranteils zusammen mit der anteiligen Übertragung eines zum SBV gehörenden Grundstücks und der dadurch entstehenden mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, ist aufgrund der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung zu einer „Regressfalle“ für die Steuerberatung geworden.
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01.05.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Berliner Testament
Der Erblasser ist 1980 verstorben. Er war in zweiter Ehe mit der im Jahre 2003 nachverstorbenen EF2 verheiratet. Aus der Ehe mit seiner im Jahre 1966 verstorbenen ersten Ehefrau EF1 sind zwei Söhne (S1 und S2) hervorgegangen. Der am 12.6.02 verstorbene S2 hinterlässt vier Kinder (E1 bis E4). Bereits 1973 hatte der Erblasser unter Anrechnung auf künftige Erb-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche einen Großteil seines Vermögens auf seine beiden Söhne übertragen.
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