10.12.2015 · Nachricht · Arbeitsgericht Berlin
Rechtsprechungsänderung: Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, erlischt zugleich der..
| Nach ständiger Rechtsprechung des BAG erlosch der Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers endete. Er wandelte sich nicht in einen Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG um (BAG 20.9.11, 9 AZR 416/10, ZEV 12, 162). Dieser Rechtsprechung ist der EuGH entgegengetreten (EuGH 12.6.14, Bollacke, C-118/13, ZEV 14, 502 ff.). |
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