28.10.2024 · Nachricht · Auskunftsanspruch
Im Nachlassverzeichnis dürfen für geringwertige Nachlassgegenstände Vermögensgruppen gebildet werden
| Ist der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe, so hat ihm der Erbe auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen (§ 2314 Abs. 1 BGB). Im Nachlassverzeichnis dürfen jedoch für Gegenstände von niedrigem Wert Vermögensgruppen gebildet werden, ohne dass für jeden einzelnen Gegenstand nähere Angaben notwendig sind – so das OLG Dresden in seinem Urteil vom 20.8.24 (17 U 441/24, Abruf-Nr. 243834 ). |
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