27.03.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Flugzeugabsturz: Erbe haftet für Unterhalt
| Erben eines durch einen Flugzeugabsturz gestorbenen Passagiers können einen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des verstorbenen Flugkapitäns haben, der den Absturz des Flugzeugs zumindest leicht fahrlässig verursacht hatte (BGH 22.1.13, VI ZR 263/11, Abruf-Nr. 131042 ). |
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