· Fachbeitrag · Erbeinsetzung
Ehegattentestament: Vor- oder Vollerbeneinsetzung?
von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn
| Das OLG Brandenburg hatte mit Beschluss vom 20.1.23 (3 W 133/22) die Frage zu entscheiden, ob es sich bei der Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament um eine Vor- oder Vollerbeneinsetzung handelt. |
Sachverhalt
Die Eheleute errichteten insgesamt vier handschriftliche Testamente. In einem ersten Testament bestimmten sie: „An unsere Kinder, (…) Ihr Lieben, sollte uns etwas zustoßen, möchten Eure Eltern verfügen, dass alles, was wir besitzen, Ihr Euch gütlich teilt. Haltet zusammen, helft euch und lasst nie Neid zwischen Euch aufkommen. …“
In zwei weiteren (getrennten) Testamenten setzte jeweils der eine Ehegatte den anderen Ehegatten zum alleinigen Erben ein.
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