26.02.2021 · Nachricht · Gemeinschaftliches Testament
Ehegattentestament – Einheits- oder Trennungslösung?
| Die Ehegatten errichteten ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament. Darin bestimmten sie: „Wir, die Ehegatten, (…) setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Erben unseres gesamten Nachlasses ein.“ Weiter war festgelegt, dass „Alleinerbin aller festen und beweglichen Teile unseres gesamten Vermögens nach dem Tod des Letztversterbenden die Tochter T wird.“ In der Folge wurde darüber gestritten, ob die überlebende Ehefrau Vorerbin oder Vollerbin geworden ist. Für das Gericht war Letzteres der Fall. |
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