· Fachbeitrag · Grundbuchamt
Keine Grundbucheinsicht, da Status des Erben zweifelhaft
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Das OLG München hat mit Beschluss vom 11.1.18 die Frage geklärt, inwieweit einem testamentarisch Bedachten Grundbucheinsicht zu gewähren ist, wenn Zweifel an der Testierfähigkeit bestehen. |
Sachverhalt
Der Erblasser war Eigentümer von Grundbesitz. Er hatte Mitte 2010 ein notarielles Testament errichtet und darin den E zum Miterben bestimmt. Nach dem Tod des Erblassers beantragte der E beim Grundbuchamt umfassende Grundbucheinsicht und verwies dabei auf das notarielle Testament nebst Eröffnungsprotokoll.
Das Grundbuchamt zog die Betreuungsakte des Erblassers sowie die Nachlassakte bei. Dabei stellte es fest, dass bereits ab Mitte 2009 für den Erblasser eine Betreuung angeordnet war und das Nachlassgericht einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge angekündigt hatte. Aus diesen Gründen verweigerte das Grundbuchamt die Grundbucheinsicht.
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