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  • 27.01.2021 · Nachricht · Grundbuchberichtigung

    Gemeinschaftlicher Erbschein – wer die Musik bestellt, bezahlt!

    | Nach dem Tod des Erblassers, der Eigentümer eines Grundstücks war, trat gesetzliche Erbfolge ein. Erben waren die Ehefrau sowie die Kinder des Erblassers. Tochter T beantragte – offenbar gegen den Willen der übrigen Miterben – einen gemeinschaftlichen Erbschein, der auch erteilt wurde. Auf Basis dieses Erbscheins erfolgte die Grundberichtigung. Das Nachlassgericht stellte der T für die Erteilung des Erbscheins Kosten von 1.870 EUR in Rechnung, die T auch beglich. Sodann forderte sie von den übrigen Miterben anteilige Kostenerstattung – jedoch ohne Erfolg. Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 7.10.20 (IV ZR 69/20, Abruf-Nr. 218647 ) hat die T die Kosten allein zu tragen. |