· Fachbeitrag · Grundstückskauf
Minderjährigenschutz: Grundbuchamt durfte keine familiengerichtliche Genehmigung einfordern
Der Erwerb eines Grundstücks durch einen Testamentsvollstrecker, der den Nachlass für einen minderjährigen Alleinerben verwaltet, bedarf nicht der familiengerichtlichen Genehmigung (OLG Karlsruhe 1.6.15, 11 Wx 29/15, Abruf-Nr. 145212). |
Sachverhalt
Der Testamentsvollstrecker (TV) erwarb mit notariellem Kaufvertrag für den minderjährigen Erben, dessen Erbteil unter Dauertestamentsvollstreckung stand, ein Grundstück. Beantragt war - neben der Eigentumsumschreibung - die Aufnahme eines Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch. Das Grundbuchamt war der Ansicht, für den Vollzug des Grundstückskaufvertrags sei die Vorlage einer familiengerichtlichen Genehmigung erforderlich.
Entscheidungsgründe
Der TV ist Treuhänder und Inhaber eines privaten Amtes. Er ist also weder Vertreter des Erblassers noch des Erben. Daraus folgt, dass der TV seine Befugnis, den Minderjährigen zur Kaufpreiszahlung zu verpflichten und im Gegenzug für ihn Grundeigentum zu erwerben, nicht aus einer (allgemeinen) Vertretungsbefugnis für den minderjährigen Käufer, sondern aus seinem Amt als TV ableitet.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig