29.04.2020 · Nachricht · Handelsregister
Nachweis der Erbfolge in einen Kommanditanteil
| Zur Eintragung in das Handelsregister wurde angemeldet, dass eine Kommanditistin durch Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden und ihre Einlage im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf ihre drei Erben zu gleichen Teilen übergegangen sei. Das OLG Brandenburg musste in seinem Beschluss vom 3.3.20 (7 W 57/19, Abruf-Nr. 215389 ) der Frage nachgehen, ob das Handelsregister als Nachweis hier die Vorlage eines Erbscheins verlangen darf. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig