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  • 23.03.2016 · Nachricht · Kammergericht Berlin

    Nicht professionell: Testamentsvollstrecker hatte die Witwe des Erblassers schwer beleidigt

    | Der Testamentsvollstrecker hatte wiederholt geäußert – auch bei einem offiziellen Termin –, dass die Miterbin nur des Geldes wegen eine intime Beziehung zum Erblasser unterhalten habe. Das KG Berlin befand, dass damit ein wichtiger Grund i. S. des § 2227 Abs. 1 BGB gegeben war, den Testamentsvollstrecker zu entlassen. |