01.07.2016 · Fachbeitrag · Landessozialgericht Baden-Württemberg
Erben haben ausgeschlagen, wer trägt die Bestattungskosten?
| Die Mutter war verstorben, ihre vier Kinder, die Erben, hatten das Erbe ausgeschlagen. Die Tochter T hatte beim Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten beantragt. Gegen den Widerspruchsbescheid des Sozialhilfeträgers klagte T beim SG. Das LSG hat nun die Berufung der T verworfen (LSG Baden-Württemberg 14.4.16, L 7 SO 81/15, Abruf-Nr. 185566 ). |
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